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6,2 Mio. Euro fließen in den Wahlkreis Wiesloch

Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU) informiert aktuell aus Stuttgart / Förderung aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023

Stuttgart / Wahlkreis Wiesloch. Gute Nachrichten für den Wahlkreis Wiesloch kann die Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU) überbringen: Mit insgesamt 6,2 Mio. Euro werden städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Finanzhilfen im Rahmen des „Programms der städtebaulichen Erneuerung 2023“ gefördert.

Mit Schreiben vom 18. April 2023 informierte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, Staab darüber, dass Leimen für das Erneuerungsgebiet Leimen-Mitte 1.300.000 Euro erhält, nach Malsch fließen 600.000 Euro (Ortsmitte IV), nach Mühlhausen 700.000 Euro (Ortsteil Rettigheim III) und nach Rauenberg 400.000 Euro (Alter Ortskern). Für den Zweckverband Heidelberg-Leimen und das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet stellt das Land 3.200.000 Euro bereit.

Staab: „Ich freue mich sehr darüber, dass in diesem Jahr gleich mehrere Kommunen aus dem Landtagswahlkreis Wiesloch vom Städtebauförderprogramm 2023 profitieren können, zumal das Förderprogramm wieder mehrfach überzeichnet war. Das Land als Partner der Kommunen unterstützt auf diese Weise wichtige Vorhaben der Städte und Gemeinden.“

In ihrem Schreiben an den CDU-Parlamentarier führte die Ministerin weiter aus: "Das Förderprogramm 2023 umfasst ein Finanzhilfevolumen von insgesamt 238,76 Mio. Euro, davon sind rd. 76,5 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen. Dieses hohe Programmvolumen ist vor allem möglich, weil der Landtag die Mittelbereitstellung für die Städtebauförderung im Interesse der Kommunen nachdrücklich unterstützt. Die Regierungspräsidien werden den Kommunen zeitnah die entsprechenden Bewilligungsbescheide übersenden.“

Razavi weiter: "In mehr als 50 Jahren konnten in Baden-Württemberg fast 900 Städte und Gemeinden in ihren Anstrengungen u. a. für den Erhalt und die Schaffung lebendiger und lebenswerter Stadt- und Ortskerne unterstützt werden. Die Städtebauförderung ist damit unabhängig von der Größe der Kommune oder ihrer Lage — im ländlichen Raum oder mitten im Ballungsraum — das Leitprogramm für eine zukunftsgerechte und widerstandsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Die Städtebauförderung leistet auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag für die städtebauliche Weiterentwicklung, die Sicherung der Attraktivität und Identität sowie der sozialen Stabilität in den Kommunen unseres Landes. Als lernendes Programm passt sie sich flexibel den sich verändernden Aufgaben und Herausforderungen an, denen Städte und Gemeinden permanent unterworfen sind. Sie schafft in namhaften Umfang dringend benötigten, innerörtlichen Wohnraum und liefert über den Ausbau und die Stärkung der grün-blauen Infrastruktur wertvolle Beiträge für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Dabei helfen die starke wirtschaftliche Anschub- und Mobilisierungswirkung und die besonderen steuerlichen Anreize — die nur in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bestehen — in erheblichem Maße, auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachdrücklich zu stärken."